
| Ahrenshoop | Prerow |
| Born | Wieck |
| Darßer Ort | Wustrow |
| Dierhagen | Zingst |
Zum Schutz der einzigartigen Boddengewässer hat der Bundesverkehrsminister
am 24. Juni 1997 eine Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen
in Nationalparken und Naturschutzgebieten im Bereich der Küste von
Mecklenburg-Vorpommern erlassen.
Hierin ist die freie und direkte Zufahrt zu allen Häfen und amtlich
genehmigten Anlegestellen und Liegeplätzen geregelt aber auch das
Befahren außerhalb der Fahrwasserstraßen sowie die Höchstgeschwindigkeit
eingeschränkt.
Bitte beachten Sie diese Befahrensregelung, nähere Hinweise gibt
Ihr Kartenmaterial oder fragen Sie z. B. im Nationalparkamt nach.
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